- Kein Feuererlaubnisschein für funkenbildende Arbeiten notwendig
- Keine Gefahr von defekten Scheiben, Gläser, Teppiche, Oberböden, Inventar oder sonstigen Installationen durch Funkenflug
- Keine Gefahr von arbeitstechnischen Unfällen mit Trennschleifern durch Verkanten, Funken in den Augen, oder Schnittverletzungen