- Keine Beantragung und Abholung von Feuererlaubnisscheinen in z. B Kliniken für Arbeiten mit funkenbildenden Geräten
- Kein Abdecken von Inventar durch Funkenflug oder wegen hoher Staubbelastung
- Keine großen Säuberungsmaßnahmen nach der Demontage
- Kein Großflächiges Anputzen der Wände
- Keine Demontage von einseitig direkt angrenzenden Installationen oder Möbeln
- Weniger Aufwand für Folgegewerke